ÜBER UNS

Inspektion 

Wartung und Planung von Absturz-sicherungen 

Aus der Vielfalt der Produktpalette und Herstellern von Absturzsicherungen planen wir  einen individuell auf Ihr Objekt abgestimmte Absturzsicherung nach Ihren Vorstellungen und Anforderung an das Objekt.  Wir begleiten bei Bedarf und Wunsch den Einbau.  Als Grundlage einer jährlichen vorschriftsmäßigen Wartungsintervall erstellen wir alle erforderlichen Dokumentationen. 



Asbestvorunter-suchungen 

Schützen Sie sich vor Nachträgen im Zuge der Ausführung bzw. nach der Beauftragung. Wir entnehmen Proben und analysieren im Vorfeld. Die von uns entnommen Proben werden an ein akkreditiertes Labor zur Auswertung gesendet. Einen ausführlichen Abschlussbericht erhalten Sie von uns. 

Siehe hierzu Auszug, Verfasser Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Köln, 04. Juli 2018, Zeichen, rü-dh

Rundschreiben Nr. 062/2018, Bereich: II. Technik, 7. Umwelt und Arbeitsschutz

Auszug: 
Vorschlag zur Vorgehensweise beim Abbruch von Abdichtungen auf Bitumenbasis

Handlungsempfehlung

Daraus resultiert, dass der Bedarf für eine Vorabanalyse in Kombination zu einer Gefährdungsbeurteilung immer wahrscheinlicher wird. Daher verweigern immer mehr Containerdienste bzw. Entsorger die Abnahme von Bitumenprodukten ohne Analysebericht. Ebenso sind enorme Preissteigerungen zu erwarten bzw. schon Realität. Daher raten wir zu folgender Vorgehensweise, die ausschließlich den Gefahrstoff Asbest und nicht möglicherweise weitere gefährliche Inhaltstoffe anspricht, z.B. PAK.

1. Ermittlung des Einbaudatums der vorliegenden Abdichtung 
Für Objekte ab Baujahr 1979 in den alten Bundesländern kann bei Neubauten und Verwendung von Schweißbahnen Asbest ausgeschlossen werden.
In den Bundesländern, in denen bis 1992 russische Bahnen eingebaut wurden, kann die Asbestfreiheit erst ab Baujahr 1993 unterstellt werden.
Bei Verwendung von Heißbitumenmassen ist das erst ab Baujahr 1993 möglich, da vorher bauseits Asbestfasern eingestreut sein könnten. 

2. Für alle anderen Fälle sollte mit dem Kunden vertraglich eine kostenpflichtige Analyse der abzubrechenden Flächen vereinbart werden. 
- Wird kein Asbest nachgewiesen, kann wie bisher abgebrochen werden.
- Wird Asbest nachgewiesen, gilt nachfolgende Empfehlung:

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